Geschäftsbedingungen

PUUUR INTERIORS B.V.
ARTIKEL 1. | DEFINITIONEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe, die immer mit einem Großbuchstaben beginnen, in der folgenden Bedeutung verwendet.
1. PUUUR: PUUUR Interiors B.V., der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Sitz in der Einsteinstraat 57, 1446 VE in Purmerend, eingetragen im Handelsregister unter der Handelskammernummer 81960670.
2. Kunde: jede natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt und mit der PUUUR einen Vertrag geschlossen hat oder schließen möchte.
3. Parteien: PUUUR und der Kunde gemeinsam.
4. Vereinbarung: jede Vereinbarung zwischen den Parteien, in deren Rahmen sich PUUUR gegenüber dem Kunden verpflichtet, Produkte zu verkaufen und zu liefern, einschließlich deren Installation.
5. Fernabsatzvertrag: Ein Vertrag, der zwischen den Parteien im Rahmen eines organisierten Fernabsatzsystems ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit von PUUUR und dem Kunden geschlossen wird und bei dem bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausschließlich davon Gebrauch gemacht wird oder mehrere Fernkommunikationsmittel, wie z. B. ein direkt über den Online-Shop geschlossener Vertrag mit einem Kunden. Ein Vertrag ist daher kein Fernabsatzvertrag, wenn PUUUR kein organisiertes System für den Fernabsatz nutzt, beispielsweise für den Fall, dass der Kunde die Kontaktdaten von PUUUR im Internet oder in einem Telefonbuch nachschlägt und telefonisch oder per E-Mail eine Bestellung aufgibt. Mail.
6. Produkte: die von PUUUR an den Kunden im Rahmen der Vereinbarung zu liefernden Artikel, zu denen unter anderem Möbel, Kinowände, Wandverkleidungen, Beleuchtung, Böden und Wohnaccessoires gehören können, unabhängig davon, ob sie gemäß der Vereinbarung hergestellt wurden oder nicht mit den Spezifikationen des Kunden.
7. Montagearbeiten: jede Montage von Produkten, die von oder im Namen von PUUUR im Rahmen der Vereinbarung durchgeführt wird.
8. Online-Shop: puuur-interiors.nl.
9. Schriftlich: schriftliche Kommunikation, Kommunikation per E-Mail oder jede andere Art der Kommunikation, die nach dem Stand der Technik und den vorherrschenden gesellschaftlichen Ansichten damit gleichgesetzt werden kann.

ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von PUUUR, jeden Vertrag und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien.
2. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur ausdrücklich und schriftlich abgewichen werden. Wenn und soweit das, was die Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart haben, von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, gilt das, was die Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
3. Die Zerstörung oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags als solche berührt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, gegenseitige Konsultationen aufzunehmen, um eine Ersatzvereinbarung hinsichtlich der betroffenen Klausel zu treffen. Dabei werden Zweck und Umfang der ursprünglichen Regelung weitestgehend berücksichtigt.

ARTIKEL 3. | ANGEBOT UND ABSCHLUSS DER VEREINBARUNG
1. Jedes Angebot von PUUUR ist unverbindlich und vorbehaltlich einer ausreichenden Verfügbarkeit der angebotenen Produkte. PUUUR kann sein Angebot sofort, spätestens jedoch schnellstmöglich nach dessen Annahme durch den Kunden, widerrufen. Sollte in einem solchen Fall, beispielsweise im Rahmen einer Bestellung im Webshop, bereits eine Zahlung durch den Kunden erfolgt sein, wird PUUUR schnellstmöglich eine Rückerstattung veranlassen.
2. Offensichtliche Irrtümer, Irrtümer und Tippfehler in einem Angebot von PUUUR binden PUUUR nicht.
3. Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 kommt jeder Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, an dem das Angebot von PUUUR vom Kunden in der von PUUUR angegebenen Weise angenommen wurde. Weicht die Annahme des Kunden vom Angebot von PUUUR ab, kommt der Vertrag nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, sofern PUUUR nichts anderes angibt.

ARTIKEL 4. | Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Die Regelungen des gesetzlichen Widerrufsrechts im Rahmen eines Fernabsatzvertrages werden im Folgenden ausführlich beschrieben. Als wichtigster Hinweis gilt, dass das Widerrufsrecht für Produkte ausgeschlossen ist, die nach den Spezifikationen des Kunden angefertigt werden oder zumindest die Definition von Absatz 2 erfüllen. Hinsichtlich Montagearbeiten kann ein Fernabsatzvertrag abgeschlossen werden jederzeit während der in Absatz 1 genannten Bedenkzeit. kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden, wenn jedoch im Rahmen der Montagearbeiten auch Produkte verarbeitet und geliefert werden, die der Beschreibung in Absatz 2 entsprechen, muss der Kunde dies tun zahlen Sie in jedem Fall den Kaufpreis dieser Produkte.
1. Vorbehaltlich der Bestimmungen des übrigen Teils dieses Artikels und insbesondere der Bestimmungen des folgenden Absatzes kann der Kunde den Fernabsatzvertrag bis zu 14 Tage nach Erhalt der Produkte ohne Angabe von Gründen kündigen.
2. Das Widerrufsrecht des Kunden besteht nicht bei der Lieferung von Produkten, die nach Kundenspezifikationen anzufertigen sind, nicht vorgefertigt sind und auf der Grundlage einer individuellen Auswahl oder Entscheidung des Kunden hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind . Produkte, die im Auftrag des Kunden nach seinen Vorgaben angefertigt werden, sind daher vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
3. Die Durchführung von Montagearbeiten innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
4. Bei der Ausübung des Widerrufsrechts auf Antrag gemäß dem vorstehenden Absatz schuldet der Kunde PUUUR einen Betrag, der im Verhältnis zu dem Teil des Vertrags steht, den PUUUR zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts erfüllt hat. Wenn bei der Durchführung der Montagearbeiten Produkte installiert wurden oder werden, die der Beschreibung in Absatz 2 entsprechen, muss der Kunde in jedem Fall den Preis dieser Produkte zahlen.
5. Der Kunde kann den Fernabsatzvertrag kündigen, indem er eine Anfrage per E-Mail an PUUUR sendet oder das von PUUUR angebotene Muster-Widerrufsformular verwendet. Sobald PUUUR über die Absicht des Kunden, den Fernabsatzvertrag zu kündigen, informiert wurde und die Bedingungen dieses Artikels erfüllt sind, bestätigt PUUUR so schnell wie möglich die Kündigung des Fernabsatzvertrags per E-Mail.
6. Bei gelieferten Produkten, die im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgegeben werden können, muss der Kunde während der in Absatz 1 genannten Frist sorgfältig mit den betreffenden Produkten und deren Verpackung umgehen. Der Kunde darf die zurückzusendenden Produkte nur in dem Umfang handhaben und prüfen, der zur Beurteilung der Art und Eigenschaften der Produkte erforderlich ist. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Kunde die Produkte nur wie in einem Ladengeschäft behandeln und prüfen darf.
7. Wenn der Kunde das Widerrufsrecht in Bezug auf gelieferte Produkte ausübt, sendet er die Produkte unbeschädigt, mit sämtlichem mitgelieferten Zubehör und im Originalzustand und in der Originalverpackung an PUUUR zurück. Produkte, die nicht per normaler Paketpost zugestellt wurden und auf diesem Weg zurückgegeben werden können, müssen von PUUUR zurückgesandt werden. Dies gilt für alle Produkte mit Ausnahme (einiger) Zubehörteile. PUUUR vereinbart einen Termin mit dem Kunden.
8. Der Kunde haftet für jegliche Wertminderung der zurückgegebenen Produkte, die sich aus einer Handhabung der Produkte ergibt, die über das in Absatz 6 zulässige Maß hinausgeht. PUUUR ist berechtigt, diese Wertminderung dem Kunden in Rechnung zu stellen, sei es durch Verrechnung oder nicht etwaige vom Kunden bereits erhaltene Zahlungen.
9. Die Lieferung der zurückzusendenden Produkte muss innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf des Fernabsatzvertrags durch den Kunden gemäß den Bestimmungen von Absatz 5 erfolgen.
10. Wenn der Kunde sein Widerrufsrecht in Bezug auf gelieferte Produkte ausübt, trägt der Kunde die Kosten für die Rücksendung der Produkte. Für Produkte, die nicht per Paketpost zugestellt wurden und auf diesem Weg zurückgesendet werden können, fallen Rücksendekosten in Höhe von € 75 pro Rücksendung. Diese Kosten müssen vor der Ausführung des Rücksendeauftrags durch PUUUR beglichen werden, unbeschadet der Verantwortung des Kunden, dass die Rücklieferung gemäß Abschnitt 9.
11 rechtzeitig erfolgt sein muss. PUUUR erstattet dem Kunden alle bereits vom Kunden erhaltenen Zahlungen, abzüglich etwaiger Wertminderungen und des in Absatz 4 genannten Betrags, so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf des Fernabsatzvertrags, sofern die Produkte in Ordnung sind von PUUUR geliefert wurden. zurückerhalten wurden, oder – im Falle einer zulässigen Rücksendung per Paketpost – der Kunde hat nachgewiesen, dass die Produkte tatsächlich zurückgesandt wurden. Gilt das Widerrufsrecht nur für einen Teil der Bestellung, sind vom Kunden zunächst gezahlte Lieferkosten nicht erstattungsfähig.

ARTIKEL 5. | STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN ANDERS ALS AUF DER GRUNDLAGE VON ARTIKEL 4
Kündigt der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss anders als auf der Grundlage von Artikel 4, schuldet der Kunde weiterhin den vollen vereinbarten Gesamtpreis und etwaige bereits angefallene Versandkosten.

ARTIKEL 6. | TERMINE
1. PUUUR bemüht sich, die gegenüber dem Kunden zugesagten Umsetzungs- und Lieferzeiten einzuhalten. Bei diesen Fristen handelt es sich jedoch nie um strenge Fristen. Der Verzug von PUUUR tritt erst dann ein, wenn der Kunde PUUUR schriftlich in Verzug gesetzt und ihm eine angemessene Frist für die Einhaltung gesetzt hat und PUUUR nach Ablauf dieser Frist immer noch in Verzug ist.
2. Ein Verzug seitens PUUUR berechtigt den Kunden zur Kündigung des Vertragsteils, auf den sich der Verzug bezieht, hat jedoch keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.

ARTIKEL 7. | VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN & DURCHFÜHRUNG VON MONTAGEARBEITEN
1. Der Kunde muss PUUUR alle Informationen, die für die Gestaltung und Ausführung des Vertrags angemessen sind, rechtzeitig, vollständig und auf jede von PUUUR festgelegte Weise zur Verfügung stellen.
2. Darüber hinaus muss der Kunde PUUUR stets jede für die Ausführung des Vertrags erforderliche Mitwirkung gewähren. Der Kunde ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Ausführung des Vertrags zu optimieren. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, PUUUR so schnell wie möglich über alle Tatsachen und Umstände zu informieren, die unabhängig davon, ob nach Vertragsschluss oder nicht, bekannt werden und von denen vernünftigerweise bekannt ist, dass diese Tatsachen oder Umstände Einfluss auf die Rechtzeitigkeit und/oder Ordnungsmäßigkeit haben Ausführung der Vereinbarung. die Vereinbarung.
3. Wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass die Produkte nach der Lieferung von PUUUR installiert werden, muss der Kunde für die korrekte und rechtzeitige Implementierung aller Geräte, Einrichtungen und sonstigen Bedingungen sorgen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Montagearbeiten erforderlich sind. Insbesondere hat der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr dafür zu sorgen, dass:
der Raum, in dem die Montagearbeiten durchgeführt werden, frei von Hindernissen ist und dass dort keine Arbeiten von
Dritten ausgeführt werden, außer mit offensichtlicher Zustimmung von PUUUR;
die Montagearbeiten können unter normalen, vernünftigerweise zu erwartenden Umständen durchgeführt werden;
den von PUUUR beschäftigten Personen wird innerhalb der vereinbarten Frist Zutritt zur Ausführungsstelle gewährt, damit die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können die Montagearbeiten während der vereinbarten Arbeitszeit durchzuführen;
es besteht ausreichend Gelegenheit zur Bereitstellung und/oder Lagerung der bei der Vertragserfüllung verwendeten oder verarbeiteten Gegenstände, einschließlich Geräte, Werkzeuge, sonstige Hilfsmittel und der Produkte montiert werden;
die von PUUUR an dem Ort, an dem die Montagearbeiten durchgeführt werden, beschäftigten Personen haben freien Zugang zu Elektrizität und anderen angemessenerweise erforderlichen Einrichtungen;
Alle vom Kunden vernünftigerweise geforderten Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen wurden getroffen und werden während der Ausführung der Montagearbeiten eingehalten.
4. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß den vorstehenden Absätzen dieses Artikels nicht nach, ist PUUUR unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 11 berechtigt, die daraus resultierenden Mehrkosten und Schäden an den Kunden weiterzugeben.

ARTIKEL 8. | LIEFERUNG DER PRODUKTE
1. Die Lieferung der Produkte erfolgt an dem ausdrücklich vereinbarten Ort und auf die ausdrücklich vereinbarte Weise. Im Falle einer Lieferung an den Standort des Kunden erfolgt diese einschließlich der anschließenden Installation der Produkte nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Produkte geht auf den Kunden über, wenn die Produkte beim Kunden oder in seinem Namen eingegangen sind oder die Montagearbeiten abgeschlossen sind.
3. Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist ist der Kunde, unbeschadet der Bestimmungen über den Verzug von PUUUR in Artikel 6, niemals berechtigt, die Annahme der Produkte und/oder die Zahlung des vereinbarten Preises und etwaiger Transportkosten zu verweigern.
4 . Wenn die Produkte aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands nicht geliefert werden konnten, ist PUUUR unbeschadet der Bestimmungen im Übrigen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, die Produkte unbeschadet auf Kosten des Kunden zu lagern von der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Preises und etwaiger Transportkosten.
5. Entstehen PUUUR bei Anwendung von Absatz 4 angemessene Kosten, wie beispielsweise Lagerkosten und Kosten im Zusammenhang mit mehreren Zustellversuchen, die bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Kaufverpflichtung des Kunden nicht anfallen würden, so sind diese Kosten zusätzlich vom Kunden zu tragen.
ARTIKEL 9. | KONFORMITÄT/ RECHTLICHE GARANTIE
1. PUUUR garantiert, dass die Produkte der Vereinbarung entsprechen und daher die Eigenschaften aufweisen, die der Kunde aufgrund der Vereinbarung vernünftigerweise erwarten kann (Konformität).
2. Ein Kunde kann sich nicht mehr darauf berufen, dass die gelieferte Ware nicht dem Vertrag entspricht, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels bei PUUUR reklamiert hat. Reklamiert der Kunde nicht rechtzeitig, so entsteht für PUUUR keinerlei Verpflichtung aus einer solchen Reklamation des Kunden.
3. Wenn ein Fernabsatzvertrag besteht und eine Beschwerde eines Kunden nicht einvernehmlich zwischen den Parteien gelöst werden kann, kann der Kunde die Beschwerde über die ODR-Plattform (europa.eu/consumers/odr/).
4. Ein Anspruch wegen Nichtkonformität erlischt in jedem Fall, wenn ein Mangel am Produkt auf eine äußere Ursache nach der Lieferung oder einen anderen Umstand zurückzuführen ist, der nicht auf PUUUR zurückzuführen ist. Hierzu zählen unter anderem Mängel, die nach der Lieferung infolge von Beschädigung, natürlicher Abnutzung, Kriegsschäden, fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung, Montage oder Installation durch den Kunden selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten, unsachgemäßer oder fehlerhafter Verarbeitung auftreten unsachgemäße Verwendung, Verwendung unter Verstoß gegen (Wartungs-)Vorschriften oder andere Anweisungen von oder im Namen von PUUUR, Versäumnis, die Produkte ordnungsgemäß oder professionell und regelmäßig zu warten und Änderungen an den Produkten vorzunehmen, einschließlich Reparaturen, die nicht mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung durchgeführt wurden Zustimmung von PUUUR durchgeführt.
5. Gebrauchsspuren und Verfärbungen durch Lichteinwirkung sind kein Grund zur Beanstandung von Vertragswidrigkeiten. Dies gilt auch für Verfärbungen von Holz und „Bearbeitungs“; von Holz (einschließlich unter anderem dessen Ausdehnung, Schrumpfung, Rissbildung und/oder Verformung). Holz funktioniert kaum, wenn die Luftfeuchtigkeit im Raum einigermaßen konstant bleibt.
6. Falls der Kunde einen berechtigten Anspruch auf Nichtkonformität geltend macht, hat der Kunde Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Ergänzung des Fehlenden. Für die Ausübung dieser Rechte können dem Kunden keine Kosten berechnet werden. PUUUR wird innerhalb einer angemessenen Zeit bei der Reparatur, dem Ersatz oder der Ergänzung des Fehlenden mitwirken. Wenn eine Reparatur, ein Ersatz oder eine Ergänzung des Fehlenden nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene finanzielle Entschädigung, die jedoch niemals den Rechnungswert des Teils des Vertrags übersteigen wird, auf den sich die Vertragswidrigkeit bezieht.

ARTIKEL 10. | HÖHERE GEWALT
1. PUUUR ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und solange es durch einen Umstand daran gehindert wird, der nicht auf das Gesetz, eine Rechtshandlung oder vorherrschende gesellschaftliche Ansichten zurückzuführen ist (höhere Gewalt). Unter höherer Gewalt sind neben dem diesbezüglichen Verständnis von Gesetzgebung und Rechtsprechung alle äußeren Ursachen zu verstehen, auf die PUUUR keinen Einfluss hat und die die (weitere) Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, darunter unter anderem Arbeitsunfähigkeit Personalmangel, Mängel bei PUUUR-Lieferanten, Krieg oder Kriegsgefahr, Aufruhr, Belästigung, Energieausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Streiks, staatliche Maßnahmen und Transportschwierigkeiten.
2. Wenn und soweit die Situation höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrags dauerhaft unmöglich macht oder länger als drei Monate andauert oder andauern wird, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention zu kündigen.
3. Wenn PUUUR bei Eintritt der Situation höherer Gewalt seinen Lieferverpflichtungen bereits teilweise nachgekommen ist oder seine Lieferverpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist PUUUR berechtigt, den bereits gelieferten Teil oder den noch lieferbaren Teil des Vertrags gesondert in Rechnung zu stellen Es gab eine unabhängige Vereinbarung.
4. Für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung, unbeschadet der Bestimmungen des vorherigen Absatzes.

ARTIKEL 11. | AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG
1. Wenn die Umstände des Einzelfalls dies angemessen rechtfertigen, ist PUUUR berechtigt, ohne gerichtliche Intervention die Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen, wenn und soweit der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachgekommen ist dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt oder Umstände, die PUUUR nach Abschluss des Vertrags bekannt werden, Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Ist die Erfüllung der Pflichten des Kunden, die er nicht erfüllt oder zu scheitern droht, nicht dauerhaft unmöglich, entsteht die Befugnis zur Auflösung erst nach schriftlicher Inverzugsetzung des Kunden durch PUUUR, wobei die Inverzugsetzung eine angemessene Frist beträgt . Staaten, innerhalb derer der Kunde seinen Verpflichtungen (noch) nachkommen kann und nach Ablauf der letztgenannten Frist immer noch nicht nachgekommen ist.
2. Befindet sich der Kunde in einem Insolvenzverfahren, wurde eine Pfändung seiner Waren vorgenommen oder kann der Kunde nicht anderweitig frei über sein Vermögen verfügen, ist PUUUR berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, es sei denn, der Kunde für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen bereits ausreichende Sicherheit geleistet hat.
3. Der Kunde hat im Zusammenhang mit dem von PUUUR ausgeübten Aussetzungs- oder Kündigungsrecht niemals Anspruch auf irgendeine Form von Schadensersatz.
4. Der Kunde ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der PUUUR durch die Aussetzung oder Beendigung des Vertrags entsteht.
5. Wenn PUUUR den Vertrag auf der Grundlage dieses Artikels kündigt, sind alle Ansprüche gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.

ARTIKEL 12. | PREISE, ZUSÄTZLICHE KOSTEN UND ZAHLUNGEN
1. Vor Vertragsschluss wird der Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer und etwaiger Nebenkosten angegeben.
2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist PUUUR berechtigt, vom Kunden eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung oder eine schrittweise Zahlung zu verlangen, wobei PUUUR den Kunden nicht dazu verpflichten wird, mehr als 50 % des Kaufpreises der Produkte im Voraus zu zahlen.
3. PUUUR ist nicht zur (weiteren) Umsetzung des Vertrags verpflichtet, bis der Kunde alle bereits fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber PUUUR erfüllt hat.
4. Zahlungen müssen mit einer der von PUUUR genannten Zahlungsarten und zum angegebenen Zeitpunkt bzw. innerhalb der angegebenen Frist erfolgen.
5. PUUUR ist berechtigt, dem Kunden zustehende Rechnungen ausschließlich per E-Mail zur Verfügung zu stellen.
6. Wenn der Kunde zahlungsunfähig ist, eine Pfändung seiner Waren erfolgt oder der Kunde nicht anderweitig über sein Vermögen verfügen kann, sind die Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
7. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug. Ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug gerät, schuldet der Kunde die dann geltenden gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag.
8. Alle angemessenen Kosten, wie gerichtliche, außergerichtliche und Vollstreckungskosten, die zur Erlangung der vom Kunden geschuldeten Beträge anfallen, gehen zu Lasten des Kunden. Von den Vorschriften des Inkassokostengesetzes wird hierdurch nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen.

ARTIKEL 13. | HAFTUNG
1. Mit Ausnahme von Vorsatz und vorsätzlicher Fahrlässigkeit seitens PUUUR sowie der Erfüllung etwaiger Verpflichtungen gemäß Artikel 9 haftet PUUUR nicht mehr für Mängel an den Produkten nach der Lieferung.
2. Der Kunde trägt den Schaden, der durch Ungenauigkeiten in den vom Kunden bereitgestellten Daten, jeden anderen Mangel bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, der sich aus dem Gesetz oder dem Vertrag ergibt, sowie jeden anderen Umstand entsteht, der nicht PUUUR zuzuschreiben ist.
3. PUUUR haftet niemals für Folgeschäden.
4. Sollte PUUUR trotz der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Schaden haftbar sein, ist PUUUR jederzeit berechtigt, diesen Schaden zu beheben. Der Kunde muss PUUUR Gelegenheit dazu geben, andernfalls erlischt jegliche Haftung von PUUUR in dieser Hinsicht.
5. Die Haftung von PUUUR beschränkt sich maximal auf die Reparatur der Montagearbeiten oder die Reparatur oder den Austausch der Produkte, auf die sich die Haftung von PUUUR bezieht. Für den Fall, dass eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich ist, beschränkt sich die Haftung von PUUUR auf maximal den Rechnungswert des Vertrags oder zumindest auf den Teil des Vertrags, auf den sich die Haftung von PUUUR bezieht, mit der Maßgabe, dass die Haftung von PUUUR niemals höher sein wird der Betrag, der im jeweiligen Fall aufgrund der von PUUUR abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich ausgezahlt wird, zuzüglich eines etwaigen PUUUR-Selbstbehalts, der im Rahmen dieser Versicherung anfällt.
6. Im Falle eines Verbraucherkaufs gehen die Beschränkungen dieses Artikels nicht weiter als gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig.
7. Die Verjährungsfrist für alle gesetzlichen Ansprüche gegen PUUUR beträgt 12 Monate ab Anspruchsentstehung. Unbeschadet des vorstehenden Satzes verjähren die dem Kunden zustehenden Rechtsansprüche und Einreden, die auf Tatsachen beruhen, die die Aussage rechtfertigen würden, dass ein Verbraucherkauf nicht vertragsgemäß ist, nach zwei Jahren.
8. Die Haftung von PUUUR für Schäden, die auf Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit von PUUUR oder seinen leitenden Angestellten beruhen, ist nicht ausgeschlossen.

ARTIKEL 14. | EIGENTUMSVORBEHALT
1. Die Produkte bleiben Eigentum von PUUUR, bis der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat.
2. Dem Kunden ist die Veräußerung, Verpfändung oder sonstige Belastung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte untersagt.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Police auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
4. Sollten Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte greifen oder Rechte daran begründen oder durchsetzen wollen, ist der Kunde verpflichtet, PUUUR hierüber schnellstmöglich zu informieren.
5. Der Kunde erteilt PUUUR oder von PUUUR benannten Dritten die uneingeschränkte Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte befinden. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PUUUR berechtigt, die hier genannten Produkte zurückzunehmen. Alle damit verbundenen angemessenen Kosten trägt der Kunde.
6. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nach der Lieferung der Produkte durch PUUUR nachgekommen ist, lebt der Eigentumsvorbehalt in Bezug auf diese Produkte wieder auf, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus einem später geschlossenen Vertrag nicht nachkommt.

ARTIKEL 15. | SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. PUUUR ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. In einem solchen Fall wird der Kunde benachrichtigt, ihm werden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt und gelten ab diesem Zeitpunkt. Geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht für einen bereits geschlossenen Vertrag, wenn und soweit die Änderungen zum Nachteil des Kunden sind.
2. Für jeden Vertrag und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht.
3. Die Parteien werden das Gericht erst dann anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, um den Streit einvernehmlich beizulegen.
4. Für die Entscheidung etwaiger Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien wird in erster Instanz nur das zuständige Gericht im Bezirk des Bezirksgerichts Nordholland bestimmt, unbeschadet des Rechts von PUUUR, ein anderes zuständiges Gericht gemäß dem Gesetz zu benennen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, innerhalb eines Monats, nachdem PUUUR schriftlich mitgeteilt hat, dass er vor dem von ihm bestimmten Gericht klagen möchte, das gesetzlich zuständige Gericht zu wählen.